Die Kennzeichnung von diätetischen Lebensmitteln, also Lebensmittel, die sich den Besonderheiten der Ernährung anpassen, z.B. bei Allergien und eben Diabetes, ist in der Verordnung über diätetische Lebensmittel geregelt. Doch wie genau sind die Angaben über Broteinheiten wirklich? Ist die Diabetiker-Kennzeichnung überhaupt sinnvoll?
Diätetische Lebensmittel – Kennzeichnungspflicht
Diätetische Lebensmittel müssen ausdrücklich gekennzeichnet werden, wenn sie für Diabetiker geeignet sind. Das gilt allerdings nur für Produkte, die sich durch ihre besondere Zusammensetzung von anderen unterscheiden. Ein Apfel der Marke X darf also nicht als diätetisches Lebensmittel gekennzeichnet werden.
Das komplette Gesetz kann man hier einsehen. Die Kennzeichnung muss durch die Angabe „Wichtiger Hinweis“ auf dem Etikett erkennbar sein, danach folgt meist ein „Für Diabetiker geeignet“.
Doch hat die Regelung viele Kritiker, z. B. bei der deutschen Diabetiker Gesellschaft. Erstens sei es laut neuerer Forschugsergebnisse gar nicht mehr nötig Haushaltszucker durch andere Süßungsquellen zu ersetzen, zweitens enthalten viele der vermeintlich „unbedenklichen“ Lebensmittel zusätzlich ungünstige Fette, die bei vielen Diabetikern zu Übergewicht führen, was sich wiederum negativ auf die Krankheit auswirkt.
Die Kennzeichnung würde außerdem dazu führen, dass viele Kranke glauben, sie könnten unbedenklich viel von diesen Produkten konsumieren. Deswegen fordern Verbände eine bessere Kennzeichnung der Inhalts- und Nährstoffe und lehnen die Sonderkennzeichnung ab, weil diese die Lebensmittel meist auch noch teuer machen.
Broteinheiten bei diätetischen Lebensmittel zuverlässig?
Für Diabetiker ist eine spezielle und gut erkennbare Kennzeichnung der Nährstoffe deswegen wichtig, weil sie danach die Dosis ihrer Insulintherapie einstellen können. Ärgerlich ist jedoch, dass die Broteinheit in den verschiedenen EU Ländern nicht einheitlich geregelt ist. Während eine Broteinheit in Deutschland 12 Gramm Kohlenhydraten entspricht, berechnet die Broteinheit in der Schweiz einen Betrag von nur 10 Gramm. Am besten informiet man sich vor einer Reise darüber. Die EU berät deswegen über eine Abschaffung der bisherigen Kennzeichnung zu Gunsten einer einheitlichen und neuen Regelung.