Nicht selten wird Diabetikern in der Diabetikerschulung erklärt, sie sollen unbedingt einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis stellen. Doch ist das Amt recht streng mit der Vergabe des Status „Schwerbehindert“ – Bringt der Antrag da überhaupt etwas?
Diabetes und Schwerbehindertenasuweis: Vorteile
Diabetiker, die einen Schwerbehindertenausweis beantragen wollen, sollten sich vorher bewusst sein, dass damit nicht unbedingt auch immer Vorteile verbunden sind. Als schwerbehindert gilt man in Deutschland, wenn der Grad der Behinderung (kurz GdB) bei mindestens 50% liegt. Dieser ist davon abhängig, wie sich die Krankheit bemerkbar macht und welche Folgen sie im Alltag hat.
Der GdB wird bei Diabetikern selten höher als 40% berechnet, bei Kindern oder Mesnchen, die z.B. als Folgekrankheit der Diabetes unter beeinträchtiger Sehkraft leiden, werden jedoch auch die 50% bewilligt.
Vorteile gibt es für Diabetiker durch den Schwerbehindertenausweis, die noch voll beschäftigt sind, in Form von Anspruch auf 5 weitere Urlaubstage, Steuerfreibeträgen (sind nach der Höhe des GdB gestaffelt) und dem besonderen Kündigungsschutz. Das heißt, dass ein Arbeitgeber den Inhaber nur entlassen kann, wenn das Versorgungsamt einer Kündigung zustimmt. Ob und wie hoch sich Steuervorteile ergeben, sollte man am besten mit einem Steuerberater besprechen. Gerade bei Eltern von Diabetes-Kindern kann sich dies jedoch lohnen.
Diabetes und Schwerbehindertenausweis: Nachteile
Diabetiker, die zum Zeitpunkt des Antrags jedoch nicht über eine feste Arbeitsstelle verfügen, sollten sich überlegen, ob dies der richtige Zeitpunkt ist. Bei der Bewerbung auf einen neuen Job ist man nämlich auskunftspflichtig gegenüber dem zukünftigen Arbeitgeber, was den Grad der Behinderung angeht.
Aus Angst vor dem Kündigungsschutz können Arbeitgeber da schon mal einen gesunden Bewerber vorziehen. Das ist zwar absolut diskriminierend und ungerecht, jedoch schwer nachweisbar.
Dann lieber zuerst eine etwas niedrigere Einstufung beantragen und diese mit der Zeit neu berechnen lassen. Oder man erkundigt sich vorher, ob der Wunsch-Arbeitgeber vielleicht sogar Behinderte bei gleichen Qualifikationen bevorzugt einstellt – dann ist man auf der sicheren Seite.
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