Der Alltag ist für Diabetes-Erkrankte nicht immer einfach zu meistern, Autofahren gehört zu jenen Betätigungsfeldern, die mittels Diabetes nicht einfach zu Händeln ist. Im Interesse der Allgemeinheit müssen die Behörden darauf achten, dass Diabetiker nicht zu Gefahren für den allgemeinen Verkehr sind.
Vor allem Diabetes Typ I. können Hypoglykämie gefährdet sein, völlig unabhängig von ihrer Insulinbehandlung. Aufgrund der Krankheit kann es immer wieder zu plötzlicher Bewusstlosigkeit oder Fahrbeeinträchtigungen kommen. Um eine bessere Beurteilung vornehmen zu können, werden Diabetiker in sogenannte Risikogruppen unterteilt. Wird man der Risikogruppe I. zugeordnet, darf man uneingeschränkt am Verkehr teilnehmen. Sollte jedoch die Gefahr von Unterzuckerung verstärkt bestehen, wird man sofort in die Risikogruppe II. verschoben, die nur ein eingeschränktes Führen von Fahrzeugen erlaubt. Aktuelle ärztliche Gutachten müssen eine Fahrtauglichkeit belegen. In der Risikogruppe III. wird es sehr schwer, dauerhaft in den Verkehr integriert zu werden und wenn, dann nur unter strengen Auflagen.
Zwar haben Statistiken belegt, dass mit Diabetes kein erhöhtes Unfallrisiko besteht, allerdings sind diese Ergebnisse vor allem auf die Sorgfalt der Erkrankten zurückzuführen. Aber gerade bei einer Insulin-Therapie sollte man große Vorsicht walten lassen. Sollte auch nur der geringste Verdacht auf eine Hypoglykämie (Unterzuckerung) bestehen, muss man auf den Antritt der Fahrt verzichten. Längere Nachtfahrten vermeiden und regelmäßige Pausen auf Reisen sind grundlegende Aspekte für das sichere Fahren.
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