Derzeit heiße Diskussion: Sollen Krankenkassen für die Erstattung sogenannter kurzwirksamer Analoginsuline für Kinder und Jugendliche aufkommen?
Das Ministerium für Gesundheit entschied vor kurzem: Ja! Für Kinder bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres zumindest. Diese Entscheidung begrüßt der Deutsche Diabetiker Bund natürlich sehr und hofft auf weitere Vertiefung dieser Gesetzeslage.
Dabei sind diese Insuline eine moderne Weiterentwicklung der Humaninsuline: Sie wirken sehr schnell und auch nur für kurze Zeit, können so also sehr viel gezielter eingesetzt werden. Während Humaninsuline getreu dem Motto ,,gut Ding will Weile haben“ sich Zeit mit ihrer Wirkung lassen und man daher kleinere Zwischenmahlzeiten einplanen muss, um nicht umzukippen, können die Analoginsuline sehr viel schneller Abhilfe schaffen – und so auch eine Ohnmacht verhindern, ohne dass zwischendrin zu kleinen ,,Helferlein“ gegriffen werden muss.
Diese moderne Entwicklung trägt natürlich auch ernorm zur Verbesserung der Lebensqualität bei. Insbesondere für junge Menschen kann diese spezielle Form von Insulin helfen, mit ihrem Diabetes umgehen zu lernen, da die Krankheit so vereinfacht wird. Dies hilft nicht nur auf praktischer Ebene – sondern auch in psychologischer Hinsicht trägt dies dazu bei, dass sich mit dem Diabetes viel eher angefreundet werden kann, was meiner Meinung nach sehr wichtig ist, wenn man sich mit einer Sache sein ganzes Leben lang beschäftigen muss.
Das Argument, dass dieses künstliche Insulin krebserregend oder Allergie auslösend sein soll, wurde weder bestätigt noch bestärkt und ist somit als Argument gar nicht als solches zu zählen. So gesehen kann ich dem Deutschen Diabetiker Bund nur zustimmen und finde auch, dass die gesetzlichen Kassen ruhig mal etwas tiefer in die Tasche greifen dürfen.